Rezept einreichen

Mit dem richtigen Rezept und der Wahl des richtigen Krankenkassenprivattarifs sind alle Produkte auf dieser Verwaltungsplattform zuzahlungsfrei.  In einigen Ländern dürfen Rezepte, auch für papainisierte Nahrungsergänzungen, nur von Apotheken eingelöst werden. Die Freischaltung einer landesspezifischen PZN-Nummer ist dazu nötig und etwas bürokratisch. Dieser Service steht daher erst angemeldeten Nutzern ab Stufe I zur Verfügung.

Teilübernahme durch Kostenträger oder Gutschein ab 60 Euro Bestellwert

Sollte keine private Krankenversicherung als Kostenträger fungieren, so kann man den 40 Euro - Gutschein einreichen von demjenigen Nutzer, über den man auf diese Seite gekommen ist. Ist beides nicht vorhanden, so sind ab Stufe I die regulären Festpreise sichtbar, um sich einen Gutschein selbst
erzeugen zu können.