Etiquette durch Arzneimittelgesetz und White Label

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sind diese im Feld
unter dem Produkt
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Diese Seite ist konzipiert
nach dem markenneutralen
Whitelabel-Prinzip


Die hier zu findenden Markennamen werden bewusst gemäß der gesetzlichen Auflagen nur nach Anfrage nach dem WhiteLabel-Prinzip freigeschaltet. Dieser gesetzliche Riegel färbt selbst auf Produkte ab wie, Schokoriegel, Gummibärchen, Kosmetika. Würden diese allein hier erscheinen, wäre das frei.  Hier hat man sich jedoch entschieden wirklich alle Präparate, auch Insidersubstanzen darzustellen. Whitelabel ist ein Prinzip, hochwertige mintunter nicht verkäufliche Marken nicht einfach zu "verkaufen", sondern nur denen zugänglich zu machen, die ein echtes Interesse an Inhalt vor Markendarstellung haben. Einige Gründe sprechen dafür, wenn es um Enzympräparate mit Papain und Bromelain geht.

Arzneimittelgesetz sorgt für Ausbalancierung

Das Arzneimittelgesetz gestattet keinerlei  Genesungsaussagen außerhalb geschützter Privat- oder Fachbereiche. Bestimmte Präparate auf dieser Seite dürfen nur zum Eigenbedarf verwendet werden. Eine Verknüpfung von Marken-mit Heilempfehlung kann durch Anfragen einer PIN eingesehen werden. Fachpersonal kann über Doccheck Zugang erfragen, Privatpersonen über eine PIN oder Beauftragung eines frei zugänglichen Präparates. Dies schützt Verbraucher vor dem Zugang zu Präparaten, die unter das Arzneimittelgesetz fallen können. Nahrungsergänzung, die wirkt darf in Deutschland nur über Apotheken, Fachkreise oder  eben, wie hier, mit PIN genutzt werden.

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Artikel aus dem Handelsblatt


Eine Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied, dies gilt nicht nur für Enzyme, sondern auch für den Standard dieser Seite. Diese Seite richtet sich aus am stärksten rechtlichen Standard von Deutschland. Da ist es nicht gestattet für Privatpersonen Marken- mit Heilempehlungen zu kombinieren. Der folgende Artikel aus dem Handelsblatt zeigt die Hintergründe:https://docs.google.com/leaf?id=0B1YbV1xTP-KBMWFmZjk3MjgtMzZmZi00YTJmLTk0ZTQtZGZlYTk4ZjMxNzMw&sort=name&layout=list&pid=0B1YbV1xTP-KBOWFhNjcwYzQtNGM5OS00NDI0LTllNDctYWIzOWE4ZWZiYzg0&cindex=13

Health-Claim-Directive

Die Health-Claim-Verordnung schützt den Verbraucher vor Heilaussagen und schafft die kostenerhebbare Möglichkeit, nur noch Fachpersonal oder die interne Freigabe von auch möglichen therapeutischen Aussagen zu gestatten. Gerade in einer Zeit der Informationsgesellschaft bietet dieser Ansatz Möglichkeiten, neue berufliche Felder zu eröffnen. Mehr dazu auf http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/supplements/index_en.htm

NoLogo als Chance für gesunde Verbraucher

In Anlehnung an die Initiative von NoLogo wird hier eine Möglichkeit, bereitgestellt, sich auf Inhalte zu konzentrieren, anstatt auf Oberflächlichkeiten. Wenn man es genau betrachtet, dann kommt es auch vielmehr auf den Inhalt an, anstatt gleich direkt Marken-mit Heilempfehlung verknüpft zu sehen.

Da wo Türen zugehen, gehen auch wieder neue Türen auf. Bewusstes Arbeiten mit den Gesetzen und dem wortwörtlich "GESETZtem" kann positive Energien  und Positionen freisetzen. Es fördert den Ansatz, sich vor dem Kauf von Nahrungsergänzung zunächst einmal zu informieren, welche Unterschiede es gibt zwischen wirksamen und nicht wirksamen Nahrungsergänzungen. Es fördert auch die Mündigkeit des Verbrauchers bewusste Fragen zu stellen, und das nicht nur hier, sondern auch in Apothekenrundschau, Fernsehen, Fassaden oder Magazinen am Flughäfen. Ebenso ist es positiv, dass es die Eigenverantwortung  und das Fragenstellen lernen fördert, das vorwiegend neugierige Kinder beherrschen. Insofern begeht man mit diesem Ansatz auch einen Weg in die Kunst des Jüngerwerdens und wirklichen Anti Agings.