Phase I – PrĂ€-Info-Bereich

Was vor Enzymen die Darmreinigung, ist beim Heilmittelgesetz die Vorinformation. Anfangs mag man sich kaum vorstellen, die Verästelungen des Arzneimittelgesetzes auch als Privatperson schätzen zu lernen. Wie Muskeln nur an Kilos wachsen, öffnen sich nach Öffnung eines Nutzerkontos Horizonte.


Freischaltbar durch einfache Kontoeröffnung

Produktauswahl-Vorteile

  • weitere Informationsfelder unter jedem Produkt freigegeben
  • produktspezifische Preisauszeichnungen
  • Beauftragung von rezeptpflichtigen Präparaten zum Eigenbedarf möglich
  • Auflistung der arzneilich geschützten apothekenpflichtigen Enzympräparate als "Sämling" für den in Stufe I eingeschalteten Patientenschutz
  • Vergleich der hiesigen Enzymprodukte mit Wobenzym N mit Bromelain und Papain
  • Literaturauszüge zu Prävention
  • Presseartikel zu Patientensicherheit bei Vitalstoff
  • Warnhinweise zu Doping-, Schwangerschaft- oder Herz-Kreislauf-Fragen
  • Erstzugang zu Dossier- und Dokumentenarchiv (mit Teilzugriff auf Markennamen)
  • aufgeschlüsselte Wirkstoffangaben ohne Enzymfaktor
Zahlungsvorteile
  • Zahlung im Onlineshop auch mit Gutschein, paypal oder Rechnung
  • Gutscheinerstellung durch Bestellwert ab 60 Euro
  • mit 28 Tagen Geld Zurück Garantie
  • Preisvergleich mit Referenzvitalstoffen wie Anthogenol, Orthomol, Orthica
Administrationsvorteile
  • Abruf einer PIN nach Beauftragung lässt Zugang zu Stufe II anfragen

 

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Keine Rückstufung bei Stillstand

Im Vergleich zum Rückstufungsverfahren ab Stufe II wird man in Stufe I bei Nichtaktivität nicht zurückgestuft auf Stufe 0. Schliesslich soll immer eine Möglichkeit bestehen, von seiner Informationsholschuld gebrauch zu machen. Allerdings erhält man in Stufe I auch keinerlei Informationsanschluss, an Telefonkonferenzen oder Kongresse wie einmal im Quartal bei Stufe II.

Keine Ent-Riegeln mehr möglich

wer einmal ein Produkt, auf dieser Seite, wie z.B. den Schoko-Riegel bestellt hat, für den ist kein zurück, und kein Ent-Riegeln mehr möglich, es kann dann nur noch in Stufe II gehen. Es sei denn man greift statt zum Schokoriegel oder Gummibärchen zur die 30 Tage Geld Zurück Garantie und schreibt uns, dass die Zugangspin wieder gesperrt werden soll....


 

schokoladenriegel.jpg (125×198)